wichtige Informationen der Postbaugenossenschaft Landshut eG

Einladung zur 93. Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 05. Juni 2025, um 18.30 Uhr in der Gaststätte des Sportzentrums West, Sandnerstr. 7 in 84034 Landshut.

Tagesordnungspunkte:

  1. 1.   Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. 2.   Bericht über die gesetzliche Prüfung 2023
  3. 3.   Beschlussfassung über die Kenntnisnahme des Prüfberichtes 2023
  4. 4.   Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2024
  5. 5.   Beschlussfassung zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
  6. 6.   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024
  7. 7.   Bericht über die gesetzliche Prüfung 2024
  8. 8.   Beschlussfassung über die Kenntnisnahme des Prüfberichtes 2024
  9. 9.   Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  10. 10.a.)   Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  11. 10.b.)   Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2024
  12. 11.   Erläuterungen und Beschlussfassung über die Verschmelzung mit der Landshuter Wohnungsbau eG und Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag
  13. 12.   Bestimmung des Vortandsmitglieds und der Aufsichtsratsmitglieder, die gem. §11 der Landshuter Wohnungsbau eG angehören sollen
  14. 13. Anträge, die diese Tagesordnung betreffen
Jahresabschluss, Geschäftsbericht und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zum Geschäftsjahr 2024 liegen in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsichtnahme aus.

Folgende weitere Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle zu den bekannten Geschäftszeiten eingesehen werden:

  1. -   der Entwurf des Verschmelzungsvertrags
  2. -   die Jahresabschlüsse der Postbaugenossenschaft Landshut eG und der Landshuter Wohnbau eG für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024
  3. -   der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände
  4. -   das Prüfungsgutachten des Verbandes
  5. -   informatorisch: die Satzung der Landshuter Wohnbau eG
Diese Unterlagen werden auch während der Mitgliederversammlung am Veranstaltungsort ausliegen.

Gemäß § 32 Absatz 3 der Satzung kann jedes Mitglied schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und volljährige Kinder eines Mitgliedes sein. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.
An der Mitgliederversammlung können nur Mitglieder, die sich durch das Mitgliedsbuch/Einladungsschreiben und ihrem Personalausweis/Reisepass ausweisen, teilnehmen.
Anträge, die diese Tagesordnungspunkte betreffen, müssen spätestens bis zum 29. Mai 2025 schriftlich bei der Genossenschaft (Renatastr. 21) eingegangen sein.
Alle Mitglieder der Postbaugenossenschaft Landshut werden hiermit zur Wahrung ihrer Rechte und in Erfüllung ihrer genossenschaftlichen Verpflichtung zu dieser Mitgliederversammlung in Präsenz herzlich eingeladen.

– Vorstand –                             – Aufsichtsrat –

Staffelungstabelle: Anzahl der Pflichtanteile ab 01.01.2024 bei Neuvermietung

1 Zimmerwohnung 3 Anteile a 260,00 € = 780,00 €
2 Zimmerwohnung 4 Anteile a 260,00 € = 1040,00 €
3 Zimmerwohnung 5 Anteile a 260,00 € = 1300,00 €
4 Zimmerwohnung 6 Anteile a 260,00 € = 1560,00 €
          
Eintrittsgeld 50,00 € einmalig zu bezahlen.


Wichtige Änderung beim Kabelfernsehen

Die Abrechnung des Kabelfernsehens wird neu geregelt. Sie sollten bis zum 01.02.2024 aktiv werden. Auszug aus dem Prospekt von Vodafone:

"Vodafone versorgt Dein Haus mit Kabelfernsehen. Bisher erfolgt die Abrechnung dafür über die Nebenkosten. Der Gesetzgeber hat das geändert. Daher hat Dein Vermieter den Vertrag mit uns zum oben genannten Datum umgestellt und das Kabel TV-Signal wird nicht mehr zentral über Deinen Vermieter geregelt. Wenn Du weiter Kabelfernsehen über Vodafone schauen möchtest, brauchst Du einen eigenen Kabel-TV-Vertrag von Vodafone."

Wir bitten auch das Prospekt von Vodafone zu beachten, das Sie unter diesem Link aufrufen können.


Störungen

Artikel aktualisiert am : 29.05.2022

Störungen sind ausschließlich im Büro zu melden bzw. anzuzeigen!
Bei dringenden Störungen für die kein Aufschub zur Behebung möglich ist, bitten wir Sie folgende Regelung zu beachten:
Außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende sowie an Feiertagen bitten wir bei außergewöhnlich dringenden Störungen folgende Firmen anzurufen und uns nachträglich zu informieren:

bei Heizungsausfällen:      Firma Olzinger     Tel. 0871 - 72617
     E-Mail:
           
bei Rohrverstopfungen und Rohrbrüchen:      Firma Seimel     Tel. 0871 - 12253
      Handy:    0151 - 15583839 
     E-Mail:
           
bei Elektrostörungen:      Firma Leitner     Tel. 09704 - 8694;
      Handy:    0179 - 1231597 
      E-Mail:
           

Wir bitten Sie die Firmen nur in Notfällen anzurufen, da die Noteinsätze mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Störungen, die direkt vom Mieter gemeldet werden müssen:

bei Fernsehempfangsstörungen:     Firma Vodafone   
    Kundenservice:             0800 - 6647611
    Technischer Service:     0800 - 5266625
    Kundennummer:  918099617-0025   
           
Bei Störungen der Stadtwerke Landshut:      
Störungsdienst Strom/Gas/Wasser: 0800 - 8002109     
Kundenservicezentrum: 0800 - 0871871     
    E-Mail:
           
Weitere Telefonnummern:      Notruf Polizei:     110
      Feuerwehr / Rettungsleitstelle:     112
           

Sprechstunde für Mieter, Interessenten, Wohnungssuchende:  Wöchentlich Montag 11:00 - 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle Renatastr. 21. Termine nach Vereinbarung.

Kontakt:  Unser Büro ist Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0871 - 8000651 oder per E−Mail:   erreichbar. Frau Biewald / Frau Hacker nehmen ihre Anrufe gerne entgegen.

Ihre Postbaugenossenschaft Landshut eG - Der Vorstand


Prüfung Rauchwarnmelder / E-Check

Artikel aktualisiert am : 30.05.2022

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

Wir haben einen Fachbetrieb (Firma Elektro Leitner) mit der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Funktionsprüfung sowie der Dokumentation beauftragt. Dadurch erhöhen sich Ihre Betriebskosten. Wir sehen diese Umstellung auf einen Fachbetrieb als erforderlich an, um eine Rechtssicherheit im Schadensfall sicher zu stellen.


Abfallentsorgung

Artikel aktualisiert am : 01.06.2022

Die Termine für die Abfallentsorgung sind in den Hauseingängen am "schwarzen Brett" veröffentlicht und können auch auf der Homepage der Stadt Landshut eingesehen werden. Insbesondere bitten wir die Abholtermine für die gelben Säcke zu beachten!