Einladung zur 93. Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 05. Juni 2025, um 18.30 Uhr in der Gaststätte des Sportzentrums West, Sandnerstr. 7 in 84034 Landshut.

Tagesordnungspunkte:

  1. 1.   Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. 2.   Bericht über die gesetzliche Prüfung 2023
  3. 3.   Beschlussfassung über die Kenntnisnahme des Prüfberichtes 2023
  4. 4.   Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2024
  5. 5.   Beschlussfassung zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
  6. 6.   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024
  7. 7.   Bericht über die gesetzliche Prüfung 2024
  8. 8.   Beschlussfassung über die Kenntnisnahme des Prüfberichtes 2024
  9. 9.   Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  10. 10.a.)   Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  11. 10.b.)   Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2024
  12. 11.   Erläuterungen und Beschlussfassung über die Verschmelzung mit der Landshuter Wohnungsbau eG und Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag
  13. 12.   Bestimmung des Vortandsmitglieds und der Aufsichtsratsmitglieder, die gem. §11 der Landshuter Wohnungsbau eG angehören sollen
  14. 13. Anträge, die diese Tagesordnung betreffen
Jahresabschluss, Geschäftsbericht und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zum Geschäftsjahr 2024 liegen in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsichtnahme aus.

Folgende weitere Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle zu den bekannten Geschäftszeiten eingesehen werden:

  1. -   der Entwurf des Verschmelzungsvertrags
  2. -   die Jahresabschlüsse der Postbaugenossenschaft Landshut eG und der Landshuter Wohnbau eG für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024
  3. -   der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände
  4. -   das Prüfungsgutachten des Verbandes
  5. -   informatorisch: die Satzung der Landshuter Wohnbau eG
Diese Unterlagen werden auch während der Mitgliederversammlung am Veranstaltungsort ausliegen.

Gemäß § 32 Absatz 3 der Satzung kann jedes Mitglied schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und volljährige Kinder eines Mitgliedes sein. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.
An der Mitgliederversammlung können nur Mitglieder, die sich durch das Mitgliedsbuch/Einladungsschreiben und ihrem Personalausweis/Reisepass ausweisen, teilnehmen.
Anträge, die diese Tagesordnungspunkte betreffen, müssen spätestens bis zum 29. Mai 2025 schriftlich bei der Genossenschaft (Renatastr. 21) eingegangen sein.
Alle Mitglieder der Postbaugenossenschaft Landshut werden hiermit zur Wahrung ihrer Rechte und in Erfüllung ihrer genossenschaftlichen Verpflichtung zu dieser Mitgliederversammlung in Präsenz herzlich eingeladen.

– Vorstand –                             – Aufsichtsrat –